Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Sämtliche Nebenabsprachen oder nachträgliche Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen. Elektronische Kommunikation (E-Mail) gilt ebenfalls als schriftlich.
Der Lieferant ist von der Lieferung freigestellt, wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten nicht geliefert wird, wenn unvorhergesehen eine deutliche Preiserhöhung vom Hersteller vorgenommen wird oder wenn durch Gesetzesänderung ein Import wesentlich erschwert wird. Ein Schadenersatz in diesem Fall wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lieferanten vor.
Alle von uns gelieferten Fahrzeuge werden, wenn nicht anders vereinbart, mit deutschem Kraftfahrzeugbrief und dreijährigem TÜV zulassungsfertig ausgeliefert. Die Garantie richtet sich nach den jeweiligen Herstellerbedingungen (in der Regel zwei Jahre). Gewährleistungsansprüche sind an den entsprechenden Vertragshändler im jeweiligen Auslieferungs-/Zulassungsland zu stellen. Die Garantie beginnt ab Datum der Fahrzeugauslieferung des ausländischen Händlers an uns. Für eine eventuelle Garantieverkürzung (z.B. Lagerwagen) erhalten Sie eine “kostenlose” Neuwagenanschlussgarantie für das 3. Jahr von unserem Partner der Car-Garantie (ausgenommen Fahrzeuge mit drei Jahren Werksgarantie und Händlergeschäfte).
Liefertermine verstehen sich ausnahmslos unverbindlich.
Liefertermine verstehen sich ausnahmslos unverbindlich. Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten, kann der Käufer nach Setzen einer zehntägigen Frist von der Bestellung zurücktreten.
Preiserhöhungen (max. 5%), Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
Die Firma KFZ-Technik Roller GmbH ist berechtigt, nicht bestellte Mehrausstattung zum halben deutschen Listenpreis bis zu einem Gesamtwert von 300 EUR mitzuliefern, sofern der Käufer dem ausdrücklich zustimmt.
Die Ausstattung entspricht der durch KFZ-Technik Roller GmbH angebotenen. Es wird keine Haftung übernommen für eventuelle Abweichungen von der deutschen Serienausstattung, es sei denn, diese Abweichungen wurden ausdrücklich vereinbart.
Keine Preisbindung im Ausland. Das heißt, dass eventuelle Preiserhöhungen und Kursschwankungen an den Endverbraucher weitergegeben werden, sofern dies dem Verbraucher klar und verständlich mitgeteilt wird.
Bei Nichtabnahme werden dem Käufer 15% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Dem Käufer ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Zur Bezahlung werden neben Bargeld nur LZB-Schecks oder Vorabüberweisungen akzeptiert.
Eine Abholung des Fahrzeugs kann frühestens einen Tag nach Zustellung unserer Bereitstellungsanzeige erfolgen.
Die Abnahme des Fahrzeugs hat innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige zu erfolgen, es sei denn, es werden ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen.
Verzugszinsen werden mit 5% p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Die Firma KFZ-Technik Roller GmbH haftet für Schäden nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig ihrerseits verschuldet sind.
Alle Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma KFZ-Technik Roller GmbH.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers, sofern der Käufer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben alle anderen Bestimmungen rechtswirksam.
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